Module 10 Willkommen bei Module 10 Email 1. Gelten die Bestimmungen des Kapitels 1.10 ADR auch bei einer Befo¨rderung von 800 l UN 1202 Dieselkraftstoff, 3, III, in Versandstücken? A. Nein, es handelt sich bei Klasse 3 Verpackungsgruppe III nicht um ein Gefahrgut mit hohem Gefahrenpotenzial. B. Ja, es handelt sich um 800 Liter None 2. Wie lange müssen Absender und Beförderer eine Kopie des 1 Beförderungspapiers nach ADR mindestens aufbewahren? A. 5 Jahre B. 1 Jahr C. 3 Monate D. 6 Monate None Hint 3. Wer muss nach ADR dafu¨r sorgen, dass der Fahrzeugbesatzung die schriftlichen Weisungen in ihrer Sprache bereitgestellt werden? A. Absender B. Beförderer C. Verlader D. Befüller E. Auftraggeber des Absenders F. Empfänger None Hint 4. Wie lange müssen gemäß GGVSEB die Aufzeichnungen der erhaltenen Unterweisung nach 1.3 ADR vom Arbeitgeber aufbewahrt werden? A. 5 Jahre B. 3 Monate C. 1 Jahr D. 2 Jahre E. 8 Jahre F. 2,5 Jahre None Hint 5. Welche an der Beförderung gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotential Beteiligten sind nach ADR verpflichtet, Sicherungspläne einzuführen? A. Führer von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t B. Gefahrgutbeauftragte C. Störfallbeauftragte von Tanklagerbetrieben D. Beförderer, Absender sowie in Abschnitt 1.4.2 und 1.4.3 ADR aufgeführte weitere Beteiligte E. Aufsichtsbeamte der überwachungsbehörden F. Kurierdienste, die gefährliche Güter in begrenzten Mengen befördern G. Absender von Mengen innerhalb der Grenzen der Tabelle in Absatz 1.1.3.6.3 ADR None 6. Welche Aussage zu Unterweisungen im Bereich der Sicherung ist gemäß ADR richtig? A. Spezielle Unterweisungen im Bereich der Sicherung sind nur gefordert, wenn gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial befördert werden. B. Das Thema Sicherung ist nur bei der erstmaligen Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR zu berücksichtigen. C. Aus Geheimhaltungsgründen darf im Rahmen von Unterweisungen nach Kapitel 1.3 ADR nicht über Sicherungspläne gesprochen werden. D. Die in Kapitel 1.3 ADR festgelegten Unterweisungen müssen auch Bestandteile enthalten, die der Sensibilisierung im Bereich der Sicherung dienen. E. Unterweisungen mit Bestandteilen zum Thema Sicherung dürfen nicht vom Gefahrgutbeauftragten durchgeführt werden. F. Unterweisungen im Bereich der Sicherung sind immer genau im Jahresrhythmus durchzuführen. None Hint 7. In welchem Kapitel des ADR finden Sie ”für bestimmte Stoffe und Gegenstände geltende Sondervorschriften”? A. In Kapitel 1.2 B. In Kapitel 3.1 C. In Kapitel 3.3 D. In Kapitel 2.4 None 8. In welchem Absatz des ADR finden Sie die Vorschriften für den Versand infizierter lebender Tiere? A. In Kapitel 3.1 B. In 2.2.62.1.12 ADR C. In 5.4.1.2 ADR D. In 4.8.6 ADR None 9. In welchem Abschnitt des ADR finden Sie Sondervorschriften fu¨r begaste Gu¨terbefo¨rderungseinheiten (CTU)? A. In 5.5.2 ADR B. In 5.4.1.2 ADR C. In 4.8.6 ADR D. In Kapitel 2.4 None 10. In welchem Abschnitt des ADR ist der Begriff ”Ausschließliche Verwendung” definiert? A. Abschnitt 1.3.1 ADR B. Abschnitt 1.2.1 ADR C. Abschnitt 1.4.2 ADR D. Abschnitt 1.10 ADR None Time's up Veröffentlicht in .